Willkommen bei Freunden im AKZENT Hotel Nussknacker in Ehrenfriedersdorf im Erzgebirge. (Impressum)
Impressum
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Betreiber dieses Internetauftrittes und des Hotels ist:
Nussknacker Hotel GmbH
Geschäftsführerin Constance Brosell
Annaberger Strasse 30
D-09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 (0) 37341 140
Telefax: +49 (0) 37341 14141
E-Mail: info[at]nussknacker-hotel.de
im Internet: www.nussknacker-hotel.de
St.-Nr.: 217/115/00712
USt-IdNr.: DE262717436
HRB-Nr.: 24598
Betriebsstätte:
AKZENT Hotel Nussknacker
Annaberger Strasse 30
D-09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 (0) 37341 140
Telefax: +49 (0) 37341 14141
E-Mail: info[at]nussknacker-hotel.de
im Internet: www.nussknacker-hotel.de
Gestalter des Internetauftrittes ist:
Henry Brosell
hbrosell[at]annab-production.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei
§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
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Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner; Verjährung
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
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Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
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Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
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Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich
der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
-
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
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Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
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Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
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Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
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Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung
der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
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Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden
gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
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Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
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Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für
ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70%
für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
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Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
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Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls:
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höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
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Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person
des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
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das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
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ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
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Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
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Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
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Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
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Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung
des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des
Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
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Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
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Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist
bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem
Höchstwert von 2000 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung
des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
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Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
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Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des
§ 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
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Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Januar 2012, AGB AKZENT Hotel Nussknacker Ehrenfriedersdorf -
gemäß Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.